Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des European Accessibility Act (EAA) bringt weitreichende Anforderungen für den Einzelhandel mit sich. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Händler sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Dies umfasst sowohl digitale Plattformen als auch physische Verkaufspunkte, an denen besondere Anforderungen an Zahlungsterminals und Selbstbedienungsterminals gestellt werden. Diese Umstellungen erfordern nicht nur technische Expertise, sondern auch finanzielle und logistische Ressourcen, die viele Einzelhändler vor Herausforderungen stellen.
Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies betrifft sowohl die digitalen Angebote (Webseiten, Apps, Online-Shops) als auch physische Komponenten, wie zum Beispiel Zahlungsterminals oder Selbstbedienungskioske. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Einzelhändler sicherstellen, dass diese Geräte den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
Auswirkungen auf den Einzelhandel
Unterstützung durch die ANKER Gruppe
Für Einzelhändler, die vor der Herausforderung stehen, ihre physischen Point-of-Sale-Systeme (POS) barrierefrei zu gestalten, bietet die ANKER Gruppe wertvolle Unterstützung. Mit über 100 Jahren Erfahrung im Bereich Kassensysteme und Zahlungslösungen verfügt ANKER über das Know-how, um den Handel bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.
Herausforderungen für den Einzelhandel
Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen stellt viele Einzelhändler vor Herausforderungen:
Fazit: Unterstützung für den Einzelhandel
Trotz der zusätzlichen Belastungen, die mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem European Accessibility Act einhergehen, müssen Einzelhändler die Anforderungen ab dem 28. Juni 2025 umsetzen. Es ist klar, dass diese Gesetze einen positiven gesellschaftlichen Zweck verfolgen – den Zugang zu Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Doch die Umsetzung bleibt für viele Händler eine Herausforderung, die ohne externe Unterstützung schwer zu bewältigen ist.
Mit der ANKER Gruppe steht dem Einzelhandel ein erfahrener Partner zur Seite, der bei der Anpassung der Zugänglichkeit von Zahlungsterminals und neuen Bedienkonzepten für Selbstbedienungslösungen unterstützt. Unternehmen, die jetzt handeln und sich gut auf die neuen Anforderungen vorbereiten, können sicherstellen, dass sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch die Barrierefreiheit für ihre Kunden gewährleisten. So herausfordernd die Umsetzung auch sein mag – der Weg führt unweigerlich dahin, und mit der richtigen Unterstützung wird die Anpassung machbar.