ANKER editorial office
November 26, 2024

Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des European Accessibility Act (EAA) bringt weitreichende Anforderungen für den Einzelhandel mit sich. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Händler sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Dies umfasst sowohl digitale Plattformen als auch physische Verkaufspunkte, an denen besondere Anforderungen an Zahlungsterminals und Selbstbedienungsterminals gestellt werden. Diese Umstellungen erfordern nicht nur technische Expertise, sondern auch finanzielle und logistische Ressourcen, die viele Einzelhändler vor Herausforderungen stellen.    

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?    

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies betrifft sowohl die digitalen Angebote (Webseiten, Apps, Online-Shops) als auch physische Komponenten, wie zum Beispiel Zahlungsterminals oder Selbstbedienungskioske. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Einzelhändler sicherstellen, dass diese Geräte den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.    

Auswirkungen auf den Einzelhandel    

  1. Websites und mobile Apps: Einzelhändler müssen ihre Online-Plattformen anpassen, um den Anforderungen zur Barrierefreiheit zu genügen. Das bedeutet technische Investitionen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  2. Zahlungsterminals: Eine besondere Herausforderung stellen Zahlungsterminals am Point of Sale dar. Diese müssen so installiert werden, dass sie den Anforderungen der DIN EN 301549:2022-06 entsprechen. Das bedeutet, dass die Geräte so montiert sein müssen, dass sie auch von Menschen im Rollstuhl oder mit motorischen Einschränkungen problemlos bedient werden können. Besonders nach dem 28. Juni 2025 ist es wichtig, dass auch Austauschgeräte – beispielsweise bei Defekt – diesen Anforderungen genügen.
  3. Selbstbedienungsterminals: Die Anforderungen an Selbstbedienungskioske sind ebenfalls gestiegen. Hier muss gewährleistet sein, dass diese auch von Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen problemlos bedient werden können. Dies schließt die Integration von taktiler Peripherie ein, damit blinde oder sehbehinderte Personen die Geräte verwenden können.

Unterstützung durch die ANKER Gruppe    

Für Einzelhändler, die vor der Herausforderung stehen, ihre physischen Point-of-Sale-Systeme (POS) barrierefrei zu gestalten, bietet die ANKER Gruppe wertvolle Unterstützung. Mit über 100 Jahren Erfahrung im Bereich Kassensysteme und Zahlungslösungen verfügt ANKER über das Know-how, um den Handel bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.    

  • Montage von Bezahlterminals nach DIN EN 301549:2022-06: ANKER bietet maßgeschneiderte Lösungen für die korrekte Installation von Zahlungsterminals am Point of Sale an. Dies gewährleistet, dass die Terminals so angebracht sind, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen sicher und komfortabel genutzt werden können – ein wichtiger Punkt, der nicht nur für neue Installationen, sondern auch für Austauschgeräte nach dem Stichtag 2025 von Bedeutung ist.
  • Selbstbedienungsterminals mit barrierefreien Bedienkonzepten: ANKER entwickelt ebenfalls Bedienkonzepte für Selbstbedienungsterminals, die den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht werden. Dazu gehört die Integration von taktilen Bedienelementen und anderen Peripheriegeräten, die eine intuitive und barrierefreie Nutzung der Terminals ermöglichen. Dies sorgt dafür, dass Händler ihre Terminals gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausstatten können.

Herausforderungen für den Einzelhandel    

Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen stellt viele Einzelhändler vor Herausforderungen:    

  • Kosten für Umbaumaßnahmen: Besonders die Anpassung von Zahlungsterminals und Selbstbedienungssystemen wird Investitionen erfordern, die für kleinere Händler schwer zu stemmen sind.
  • Zeitdruck: Die verbleibende Zeit bis zum 28. Juni 2025 mag noch ausreichend erscheinen, doch die umfangreichen Maßnahmen erfordern frühzeitige Planung und schrittweise Umsetzung.

Fazit: Unterstützung für den Einzelhandel    

Trotz der zusätzlichen Belastungen, die mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem European Accessibility Act einhergehen, müssen Einzelhändler die Anforderungen ab dem 28. Juni 2025 umsetzen. Es ist klar, dass diese Gesetze einen positiven gesellschaftlichen Zweck verfolgen – den Zugang zu Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Doch die Umsetzung bleibt für viele Händler eine Herausforderung, die ohne externe Unterstützung schwer zu bewältigen ist.    

Mit der ANKER Gruppe steht dem Einzelhandel ein erfahrener Partner zur Seite, der bei der Anpassung der Zugänglichkeit von Zahlungsterminals und neuen Bedienkonzepten für Selbstbedienungslösungen unterstützt. Unternehmen, die jetzt handeln und sich gut auf die neuen Anforderungen vorbereiten, können sicherstellen, dass sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch die Barrierefreiheit für ihre Kunden gewährleisten. So herausfordernd die Umsetzung auch sein mag – der Weg führt unweigerlich dahin, und mit der richtigen Unterstützung wird die Anpassung machbar.    

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