
Das EAA-Pad® von ANKER macht jedes Selbstbedienungsterminal barrierefrei – ob Self-Checkouts im Supermarkt, Selbstbedienungswaagen, Ticketautomaten oder Infoterminals. Durch haptische Tasten, Audiounterstützung und flexible Installationsmöglichkeiten ermöglicht es eine einfache Navigation für Menschen mit Sehbehinderungen oder eingeschränkter Motorik. Das EAA-Pad® macht es möglich, dass Selbstbedienungsterminals den aktuellen gesetzlichen Barrierefreiheitsvorgaben entsprechen können.
ANKER EAA-Pad®
Barrierefreiheit zählt jetzt!
- Gesetzliche Anforderungen - Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der European Accessibility Act (EAA) verplichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung gewisser digitaler Systeme.
- Inklusion und Teilhabe - Menschen mit Sehbehinderungen, Leseschwierigkeiten oder eingeschränkter Feinmotorik erhalten eine gleichberechtigte Möglichkeit zur Nutzung digitaler Services.
- Erleichterte Navigation - Durch haptische Tastensteuerung und Audiounterstützung können Nutzer ohne Sehhilfe durch Menüs und Verzeichnisse navigieren.
- Erfüllung der DIN EN 301-549 - Das EAA-Pad® trägt zur Konformität mit der Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) bei.
- Audiounterstützung für digitale Inhalte - Software kann Inhalte über Kopfhörer ausgeben, um eine auditive Bedienführung zu ermöglichen.
- Flexible Integration - Kompatibel mit verschiedenen Installationsarten (horizontal, vertikal, Pole-Montage), sowie der Möglichkeit standardisierte oder individuelle Ein- bzw. Vorbau Halterungen zu nutzen, um sich an unterschiedliche Anwendungsfälle anzupassen.
- Einfache Auffindbarkeit - RGB-Hintergrundbeleuchtung erleichtert die Identifizierung des Gerätes für Sehbehinderte Personen.
- Hardware als Enabler - Als Hardwarelösung ist das EAA-Pad® der flexible Enabler für Softwarelösungen um maximale Barrierefreiheit zu erreichen.
- Zukunftssicherheit für den Handel - Unternehmen, die barrierefreie Lösungen frühzeitig implementieren, sind rechtlich und technologisch für kommende Anforderungen aufgestellt.
Funktionalität
des ANKER EAA-Pad®
Taktile Funktionstaste
Zum öffnen von Menüs in der Software um z.B. die gesetzlichen Mindestanforderungen von Lautstärke und Geschwindigkeitseinstellungen zu ermöglichen oder diese um eine Sprachauswahl oder andere gewünschte Funktionen zu ergänzen.
Taktile Pfeiltasten
Zum Navigieren
Audiojack
Für Kopfhörer und Mikrofon
Taktile ENTER-Taste
Zum Bestätigen/Auswählen
RGB-Hintergrundbeleuchtung
In 3 Zonen ansteuerbar
Dip-Schalter
Auf der Rückseite, zum flexiblen Einbau; vertikal oder horizontal

ANKER EAA-Pad®
EAA-Pad® - Inklusion leicht gemacht
Das EAA-Pad® ist ein assistives USB-Gerät zur barrierefreien Gestaltung von Self-Checkouts, Infoterminals und weiteren Selbstbedienungstouchpoints. Mit taktilem Tastenfeld, Audiounterstützung und flexiblen Installationsoptionen ermöglicht es Menschen mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen eine intuitive Bedienung. Unternehmen erfüllen so gesetzliche Vorgaben (BFSG & EAA) und machen ihre digitalen Services für alle zugänglich. Einfache Integration – maximale Inklusion!
- USB-C Anschluss auf der Rückseite
- Haptische Tasten
- RGB-Hintergrundbeleuchtung mit 3 individuellen Zonen
- Schalter auf der Rückseite ermöglicht wahlweise eine horizontale oder vertikale Montage
DatenblattANKER EAA-Pad®
Barrierefreiheitsstärkungs-
gesetz (BFSG)
European Accessibility Act (EAA)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um und verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
- EU-weite Vorgabe: Der EAA legt Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit fest.
- Gesetzliche Pflicht: Das BFSG setzt diese Anforderungen in deutsches Recht um.
- Geltungsbereich: Betrifft digitale Produkte, Dienstleistungen, u.a. bestimmte Selbstbedienungsterminals, EC-Terminals, Websites und Apps.
- Verpflichtung für Unternehmen: Händler, Banken und Dienstleister müssen Barrierefreiheit sicherstellen.
- Umsetzungsfrist: Die Vorschriften gelten ab 28. Juni 2025 verbindlich.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden.
Das BFSG & EAA machen Barrierefreiheit zur Pflicht -
auch für bestimmte Selbstbedienungslösungen am Point of Sale.
ANKER EAA-Pad®
Was sollten barrierefreie Bedienkonzepte ermöglichen?
- Nutzung bei fehlendem Sehvermögen
- Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen
- Nutzung bei eingeschränkter Kognition
- Nutzung bei eingeschränkter Reichweite
- Nutzung bei eingeschränkten manuell-motorischen Fähigkeiten oder eingeschränkter Kraft
- Nutzung bei fehlendem Hörvermögen
- Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen
- Nutzung bei fehlendem Sprechvermögen
- Minimierung der Gefahr, dass ein fotosensitiver Anfall ausgelöst wird
- Datenschutz
Ihr Kontakt bei ANKER
Fabienne Neumann
Das EAA-Pad® befindet sich zur Zeit in den letzten Zügen der Produktentwicklung.
Haben Sie Fragen zum EAA-Pad® oder möchten Sie erfahren, wie Sie Ihre Selbstbedienungsterminals barrierefrei nachrüsten können?
Fabienne Neumann berät Sie gerne zu den gesetzlichen Anforderungen und den optimalen Einsatzmöglichkeiten.
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